Einführung eines zentralen Testamentsregisters

Beschleunigung der Nachlassabwicklung

Zum 01.01.2012 ist das sog. zentrale Testamenstregister eingeführt worden. Zuständig für die Führung desselben ist die Bundesnotarkammer.

Welche Funktionsweise hat das zentrale Testamentsregister?

Errichtet jemand ein notarielles Testament, dann wird dieses beim Notar hinterlegt und verwahrt. Entsprechendes gilt, wenn ein eigenhändiges Testament errichtet wird und dieses in die sog. besondere amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht verbringen lässt.

Ab dem 01.01.2012 werden nun von Amts wegen - d.h. ohne weiteres Zutun eines Beteiligten - bestimmte Daten des Erblassers (z.B. Familienname, Geburtsname, Vorname, Geschlecht etc.), Bezeichnung und Anschrift der Verwahrstelle, Verwahrnummer, Verwahrbuchnummer/Aktenzeichen des Verfahrens der Verwahrstelle, Art und Datum der Errichtung der erbfolgerelevanten Urkunde und Name, Amtssitz und Urkundenrollen-Nummer des Notars bei notariellen Urkunden an das Testamentsregister übermittelt. Es wird jedoch nicht der Inhalt des verwahrten Testaments übermittelt. Weiter verbleibt das Testament (=die Urkunde) selber bei der verwahrenden Stelle.

Verstirbt nun die betreffende Person, teilt das zuständige Standesamt dem zentralen Testamentsregister - wiederum von Amts wegen - mit, wer, wann verstorben ist (es werden noch weitere Informationen mitgeteilt).

Aufgrund dieser Mitteilung benachrichtigt nun das Testamentsregister die Verwahrstelle (Notar/Nachlassgericht), bei dem sich das Testament befindet, von dem Todesfall.

Durch dieses Verfahren kann die Nachlassabwicklung erheblich vereinfacht und beschleunigt werden.

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